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Wer darf sich in der PKV privat Krankenversichern?

Frau zeigt Zelltel mit Aufschrift: private Krankenversicherung
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Angestellte und Arbeiter, Freiberufler und Selbstständige, Beamte sowie Studenten in der privaten Krankenversicherung

Angestellte und Arbeiter


Als Angestellter oder Arbeiter können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, vorausgesetzt Ihr Bruttoeinkommen liegt über der Versicherungspflichtgrenze (48.150 Euro im Jahr 2008). Mit einem Einkommen unter dieser Grenze, sind Sie Pflichtmitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer trotzdem seinen Versicherungsschutz erhöhen möchte, kann dies mit einer privaten Krankenzusatzversicherung erledigen.
Als Single mit gutem Einkommen erzielen Sie bei privaten Krankenversicherungen eine deutliche Ersparnis beim Beitrag.
Verheiratete mit Kindern, müssen beachten, dass für jedes Kind eine Prämie bezahlt werden muss. Dagegen sind die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung).

Selbstständige / Freiberufler


Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie frei von der Einkommenshöhe allzeit in eine private Krankenversicherung wechseln.

Beamte

Als Beamter erhalten Sie Krankheitskostenbeihilfe. Gemäß den Beihilfevorschriften der meisten Länder ergibt sich eine 50 Prozent-Deckung, der Beihilfe für Berechtigte.

Studenten

Für Studenten besteht die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Kassen befreien zu lassen.

Versicherungspflicht / Befreiung

auf Antrag können Privatversicherte Arbeitnehmer sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

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