Krankenkassenwechsel und Ungleichheiten PKV
Laut dem Gesundheitsstrukturgesetz besteht die Möglichkeit für alle Versicherten ihre Wahl völlig frei zwischen den gesetzlichen Kassen zu treffen.Um kündigen zu können muss eine Krankenkassenmitgliedschaft über einen Zeitraum (18 Monate) bestanden haben.
Kündigungen die vor Bindungsfristablauf (18 Monate) ausgesprochen sind, werden in der Regel zum nächsten möglichen Kündigungstermin wirksam. Die GKV Kündigungsfrist ergibt 2 Monate nach Monatsablauf, wo das Kündigungsschreiben bei den Krankenkassen eingegangen ist. Bei Krankenkassenbeitragserhöhung besteht Sonderkündigungsrecht.
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